Willkommen auf der Homepage der Bezirksvertretung VIII (Ruhrhalbinsel) der Stadt Essen

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Herzlich Willkommen auf der Homepage der Bezirksvertretung VIII (Ruhrhalbinsel) der Stadt Essen

Aufstellung mobiler folgenloser Geschwindigkeitstafeln auf der Ruhrhalbinsel  

 

Am 04. Juli wurde am Nöckersberg in der Nähe der Kirche St. Barbara die erste mobile Geschwindigkeitstafel aufgestellt. Im Laufe der Woche sollen weitere Geräte an folgenden Standorten angebracht werden:

  • Heisinger Str., Höhe Georgkirche
  • Byfanger Straße , Höhe Hirtental
  • Burgstraße

 Die Messgeräte sollen zunächst 6 Monate an den Standorten verbleiben und ausgewertet werden.

 Bezirksbürgermeister Wilhelm Kohlmann betont:

„Bereits seil langem ist es der Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel ein Anliegen, mit Hilfe von mobilen Geschwindigkeitstafeln zum einen die Autofahrerschaft zu sensibilisieren, zum anderen aber auch mit der Auswertung der Messungen valide Daten zu erhalten, um auf Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern reagieren zu können. Insbesondere die Situation in Byfang liegt uns dabei besonders am Herzen, fehlen doch aufgrund der ländlichen Struktur gerade im Bereich Nöckersberg oftmals Gehwege. Gerade Kinder und ältere Menschen sind daher besonders gefährdet. Wir freuen uns aktiv einen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr leisten zu können.“

Hintergrund:

Mit Beschluss der BV VIII, 06.12.2016, zum Antrag 1746/2016/CDU wurde die Verwaltung gebeten, „Digitale Geschwindigkeitstafeln“ aufzustellen. Die Verwaltung stellte daraufhin mit der Drucksache 0804/2019/6A ein Konzept zur Anordnung sog. „folgenloser Geschwindigkeitsanzeigen“ vor, das für jeden Bezirk die Anschaffung eines fest installierten Gerätes vorsieht (Alle Beschlüsse einsehbar unter: https://ris.essen.de/termine). Die Bezirksvertretungen IV und VIII haben daraufhin im Sommer des vergangenen Jahres ein Pilotprojekt beschlossen und aus Mitteln der Bezirksvertretungen einen Dienstleister mit der Aufstellung mobiler folgenloser Geschwindigkeitstafeln beauftragt. Die Mietdauer ist auf maximal 24 Monate begrenzt, die Mietkosten belaufen sich auf ca. 30.000 Euro pro Jahr.

Die Aufstellung der Geräte erfolgt auf Veranlassung der Bezirksvertretungen und in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde.